Muss der Islam Grundgesetzkonform werden? Eine Klarstellung

Muss der Islam Grundgesetzkonform werden? Eine Klarstellung

In der deutschen Debatte über den Islam hört man immer wieder die Forderung, der Islam müsse „grundgesetzkonform“ sein. Politiker unterschiedlicher Couleur äußern sich regelmäßig in diese Richtung. Doch was steckt hinter dieser Forderung? Ist sie überhaupt mit unserer Verfassung vereinbar?

Die häufige Forderung nach einem „grundgesetzkonformen Islam“

Die Süddeutsche Zeitung zitierte einst Abdel-Hakim Ourghi mit den Worten, wir müssten „einen liberalen, humanistischen Islam entwickeln, der grundgesetzkonform ist.“ Ähnlich äußerte sich Angela Merkel, als sie auf Horst Seehofers Aussage zum Islam reagierte: Der Islam gehöre selbstverständlich zu Deutschland – vorausgesetzt, er sei grundgesetzkonform.

Die AFD geht noch weiter und bezeichnet den Islam als grundsätzlich „unvereinbar mit der Verfassung“, während andere wie die Friedrich-Ebert-Stiftung konkrete Vorstellungen davon haben, wie ein „grundgesetzkonformer Islam“ aussehen sollte: mit Bürgern, Freitagspredigten auf Deutsch und steter Abgrenzung zu islamistischem Radikalismus, ausgerichtet an einer deutschen Leitkultur.

Als Muslim könnte man fast Angst bekommen: Ist meine Religion grundgesetzkonform? Und was passiert, wenn nicht?

Eine entlastende Wahrheit

Diese Angst ist jedoch unbegründet. Denn das deutsche Gesetz verlangt gar nicht, dass eine Religion grundgesetzkonform sein muss. Diese Tatsache wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen oder verschwiegen.

Wäre eine vollständige Grundgesetzkonformität von Religionen gefordert, hätte dies weitreichende Konsequenzen – auch für andere Religionsgemeinschaften in Deutschland.

Die katholische Kirche als Beispiel

Nehmen wir als Beispiel die katholische Kirche. Sie ist in vielen Aspekten nicht grundgesetzkonform:

  • Ihr Oberhaupt wird nicht demokratisch gewählt
  • Männer und Frauen sind nicht gleichberechtigt (kein Zugang für Frauen zum Priesteramt)
  • Die Kirche praktiziert religiöse Diskriminierung (darf Arbeitnehmer aufgrund ihrer Religion einstellen oder entlassen)
  • Selbst ein „unchristlicher Lebenswandel“ kann ein Kündigungsgrund sein

Die katholische Kirche verstößt damit gegen mehrere Grundgesetzartikel – und dennoch hat der deutsche Staat dies nie beanstandet oder eine „grundgesetzkonforme Kirche“ gefordert.

Religion und staatliche Verfassung

Eine Religion, die eine göttliche Wahrheit für sich beansprucht, kann per Definition nicht auf demokratische Grundsätze beschränkt werden. Sie müsste sich sonst nach der jeweiligen Staatsverfassung richten – was das Konzept einer Weltreligion unmöglich machen würde.

Statt dessen gilt in Deutschland ein klares Prinzip: Religionsgemeinschaften gestalten ihre Glaubensüberzeugungen selbst, ohne Einmischung des Staates. Der Staat verpflichtet sich sogar ausdrücklich, Glaubensüberzeugungen zu schützen – auch dann, wenn sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Was wird tatsächlich verlangt? Die „grobe Rechtstreue“

Was das Gesetz wirklich verlangt, ist keine Grundgesetzkonformität, sondern eine „grobe Rechtstreue“. Dieser Begriff bedeutet:

  • Eine Religion muss das Gewaltmonopol des Staates achten
  • Sie darf kein eigenes Strafrecht anwenden
  • Sie darf keine Menschenopfer fordern oder anderen Schaden zufügen
  • Sie darf Mitglieder nicht einsperren oder mit Gewalt bedrohen, wenn diese die Religion verlassen

Dies sind Grenzen, die der Staat jeder Religion setzt – völlig unabhängig von ihrer internen Organisation oder ihren Glaubensinhalten.

Der Unterschied zur Vereinsgesetzgebung

Der Unterschied wird deutlich, wenn man religiöse Vereine mit anderen Vereinen vergleicht:

Ein Taubenzüchterverein muss demokratisch organisiert sein, mit regelmäßigen Mitgliederversammlungen und demokratischen Wahlen. Ein religiöser Verein hingegen unterliegt nicht denselben strengen Anforderungen.

Ein religiöser Verein kann zum Beispiel festlegen, dass der Vorsitzende ein Angehöriger dieser Religion sein muss – eine Regelung, die bei nicht-religiösen Vereinen problematisch wäre. Ebenso kann eine Religion bestimmen, dass Frauen oder Männer bestimmte Ämter nicht bekleiden dürfen, wenn dies aus ihrer göttlichen Offenbarung abgeleitet wird.

Die Forderung selbst ist problematisch

Paradoxerweise ist die Forderung nach einem „grundgesetzkonformen Islam“ selbst nicht grundgesetzkonform. Sie verstößt gegen die Religionsfreiheit und das Prinzip der Trennung von Staat und Religion.

Der Verfassungsrechtler Dieter Grimm hat es treffend formuliert:

„Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“

Fazit

Die Debatte um einen „grundgesetzkonformen Islam“ ist oft von Missverständnissen und falschen Prämissen geprägt. Das Grundgesetz verlangt von keiner Religion – weder vom Islam noch vom Christentum oder anderen Glaubensrichtungen – dass sie in ihrer inneren Struktur und ihren Glaubensinhalten die Prinzipien des Grundgesetzes widerspiegelt.

Was jedoch von allen Religionen verlangt wird, ist die Einhaltung der „groben Rechtstreue“ – also die Achtung der Grundrechte anderer und des staatlichen Gewaltmonopols.

Statt einen „grundgesetzkonformen Islam“ zu fordern, sollten wir vielleicht eher auf grundgesetzkonforme Politiker hoffen, die die Religionsfreiheit und die verfassungsmäßige Ordnung respektieren. Dann würden solche Debatten schnell der Vergangenheit angehören.

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