Warum tragen muslimische Männer einen Bart?

Eine häufige Frage an muslimische Männer mit Vollbart lautet: “Warum rasierst du deinen Bart nicht ab?” Diese Frage deutet oft auf Unverständnis für eine religiöse Praxis hin, die tief in der islamischen Tradition verwurzelt ist.

Die religiöse Grundlage

Das Tragen eines Bartes ist für viele muslimische Männer keine Modeentscheidung, sondern eine religiöse Pflicht. Diese Überzeugung basiert auf Überlieferungen (Hadithen) des Propheten Muhammad.

Der Prophet hat klar angewiesen:

“Macht den Schnurrbart kurz und lasst den Bart frei wachsen.”

Einer dieser Überlieferungen zufolge traf der Prophet einen Mann aus Persien, der einen langen Schnurrbart und einen rasierten Bart trug.

Der Prophet fragte ihn, wer ihm das befohlen hätte. Als der Mann antwortete, sein Herrscher (der persische König), entgegnete der Prophet:

“Was meinen Herrn angeht, so hat er mir befohlen, den Schnurrbart kurz und den Bart lang wachsen zu lassen.”

Befehle im islamischen Recht

In den Grundregeln des islamischen Rechts gilt: Ein Befehl führt zur Verpflichtung. Das bedeutet, wenn der Prophet etwas befiehlt, wird dies als Pflicht verstanden.

Wenn man eine Pflicht erfüllt, verdient man Belohnung; unterlässt man sie, riskiert man Bestrafung.

Diese Regel gilt für viele Anweisungen im Islam, wie das Fasten oder die rituelle Waschung vor dem Gebet.

Es gibt viele religiöse Pflichten im Islam, die nicht direkt im Koran stehen, sondern aus den Überlieferungen des Propheten stammen, wie die Beschneidung oder bestimmte Details des Gebets.

Übereinstimmung der Rechtsschulen

Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen des Islam – Hanafi, Maliki, Schafi’i und Hanbali – stimmen darin überein, dass das Tragen eines Bartes eine Pflicht für muslimische Männer ist.

Auch viele Sufi-Gelehrte, die oft eine andere Herangehensweise an religiöse Fragen haben als andere Richtungen, vertreten diese Position. So wird von Abdulillah Duruby, einem syrischen Sufi-Gelehrten, überliefert:

“Den Bart zu rasieren ist haram (verboten) nach allen Imamen, außer bei Schafi’i, bei dem es zwei Meinungen gibt.”

Bei Imam Schafi’i gibt es demnach eine Ansicht, dass es makruh (unerwünscht) sei, und eine andere, dass es haram (verboten) sei.

Verschiedene Ansichten zur Bartlänge

Obwohl das Tragen eines Bartes als Pflicht gilt, gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie lang er sein sollte:

  1. Manche Gelehrte sagen, der Bart sollte völlig frei wachsen, da überliefert wird, dass der Prophet einen sehr breiten Bart hatte.
  2. Andere erlauben, ihn auf Handlänge zu kürzen, basierend auf der Praxis von Ibn Umar, einem Gefährten des Propheten.
  3. Eine Minderheit der Gelehrten vertritt sogar die Ansicht, dass der Bart nicht länger als eine Handlänge sein sollte.

Es herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass der Schnurrbart gekürzt werden sollte, während der Bart selbst wachsen gelassen wird.

Missverständnisse klären

Ein häufiges Missverständnis ist die Verwechslung des Begriffs “Sunna”. In manchen Kontexten bedeutet “Sunna” etwas, das empfohlen, aber nicht verpflichtend ist. Hier bezieht sich “Sunna” jedoch auf die Überlieferungen des Propheten, aus denen sich Pflichten ableiten können.

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